Die europäische Cybersecurity-Landschaft wird durch mehrere bedeutende gesetzliche Regelungen geprägt, die darauf abzielen, die Sicherheit und Resilienz kritischer Infrastrukturen und digitaler Produkte zu stärken. Zu den wichtigsten Regelungen gehören die Cyber Resilience Act (CRA), die Critical Entities Resilience (CER) Richtlinie und die Network and Information Security Directive (NIS2). Diese Gesetze und Richtlinien spielen eine zentrale Rolle bei der Sicherstellung eines hohen Sicherheitsniveaus innerhalb der Europäischen Union.
Eine Umsetzung auf nationaler Ebene wird erfolgen müssen. Es ist also nur eine Frage der Zeit, wann die neuen Auflagen für Unternehmen gelten, und welche Anforderungen sich hieraus ergeben.
Cyber Resilience Act (CRA)
Der Cyber Resilience Act (CRA) zielt darauf ab, die Cybersicherheit von Produkten mit digitalen Elementen zu verbessern. Hersteller müssen sicherstellen, dass ihre Produkte grundlegende Sicherheitsanforderungen erfüllen und regelmäßig Sicherheitsupdates bereitstellen. Der CRA wird ab 2025 in Kraft treten und umfasst Maßnahmen zur Marktüberwachung und Durchsetzung der Sicherheitsanforderungen.
Critical Entities Resilience (CER)
Die CER-Richtlinie konzentriert sich auf die physische Resilienz kritischer Einrichtungen, die wesentliche Dienstleistungen in Sektoren wie Energie, Transport und Gesundheitswesen erbringen. Betreiber kritischer Infrastrukturen müssen Risikoanalysen durchführen, Resilienzstrategien implementieren und sicherheitsrelevante Vorfälle melden. Die CER-Richtlinie trat im Januar 2023 in Kraft und fordert von den Mitgliedstaaten die Einführung wirksamer, verhältnismäßiger und abschreckender Sanktionen bei Nichteinhaltung.
Network and Information Security Directive (NIS2)
Die NIS2-Richtlinie ist eine bedeutende Aktualisierung der ursprünglichen NIS-Richtlinie und zielt darauf ab, die Cybersicherheit in der EU zu verbessern. Sie erweitert den Geltungsbereich auf mehr Sektoren und digitale Dienstleister und führt strengere Sicherheitsstandards ein. Unternehmen, die unter die NIS2-Richtlinie fallen, müssen spezifische Cybersicherheitsmandate einhalten, einschließlich Governance- und Risikomanagementanforderungen sowie Meldepflichten. Die NIS2-Richtlinie trat im Januar 2023 in Kraft und muss in nationaleRecht umgesetzt werden.
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